Leitmotiv – Mission – Ansprechpartner
Wir sind Wirtschaftsprüfer und Steuerberater mit Sitz in Meran.
Unser Anspruch ist mandantenorientiertes und rasches Handeln zur Schaffung von nachhaltigen Mehrwerten. Im Mittelpunkt stehen Sie als Mandant und wir bemühen uns für Sie um eine maßgeschneiderte, ganzheitliche und persönliche Betreuung. Sie dürfen sich von uns höchste Zuverlässigkeit, Fachkompetenz und Einsatzbereitschaft für ein angemessenes Honorar erwarten.
Beratung National
Wir beraten einheimische und lokale Mandanten in steuerlichen, handelsrechtlichen, vertraglichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Mit unserer langjährigen Erfahrung, einem kompakten, zielorientiert agierenden Team und einem großen Netzwerk, möchten wir Sie in Ihren unternehmerischen und wirtschaftlichen Entscheidungen ganzheitlich beraten. Gerne auch in Spezialthemen.
Deutschsprachiges Ausland
Der Standort Südtirol (mit Deutsch als Amtssprache) mit Nähe zu Deutschland, Österreich und der Schweiz und unsere Kenntnisse der verschiedenen Kultur- und Sprachkreise ermöglichen es uns, Sie bei Ihren steuerlichen und wirtschaftlichen Entscheidungen in Italien zu beraten. Unser Netzwerk und unser Zugang zu italienischen Märkten, Banken und Institutionen ist dabei von Vorteil.
NEWS VERÖFFENTLICHUNGEN
Websteuer: Frist für die Erklärung bis zum 30. Juni 2025
Am 30. Juni endet die Frist für die Abgabe der Websteuer-Erklärung für das Steuerjahr 2024. Dabei handelt es sich um die Verpflichtung zur Selbstveranlagung der auf digitale Dienste zu entrichtenden Steuer, durch welche die steuerpflichtigen [...]
Beteiligung von Mitarbeitern an Unternehmen
Das Gesetz über die Beteiligung der Arbeitnehmer an der Unternehmensführung, am Kapital und am Gewinn, das am 14.05.2025 vom Senat endgültig verabschiedet wurde, steht kurz vor der Veröffentlichung im Amtsblatt. In Umsetzung von Art. 46 [...]
Erbbaurecht: Steuerliche Behandlung der Entgelte
Die italienische Finanzbehörde (Agenzia delle Entrate) hat mit Antwort vom 13. Mai 2025 Nr. 129 klargestellt, dass Entgelte aus der Veräußerung des reinen Erbbaurechts als sonstige Einkünfte gelten und nicht mehr der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen [...]
Im Ausland definitiv bezahlte Einkommessteuern
Einkommenssteuern, die im Ausland gezahlt wurden, berechtigen zum Anrechnungsanspruch gemäß Artikel 165 des TUIR, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind: Sie beziehen sich auf Einkünfte, die in einem ausländischen Staat erzielt wurden; Diese Einkünfte fließen in [...]
Umsatzsteuerschulden der Gesellschaft: Geschäftsführer haftet, wenn er nicht mit der gebotenen Sorgfalt gehandelt hat
Der Geschäftsführer einer Gesellschaft haftet gesamtschuldnerisch für die Zahlung der Umsatzsteuerschulden, wenn er keinen Insolvenzantrag gestellt hat – es sei denn, er kann nachweisen, dass er die Gesellschaft mit der gebotenen Sorgfalt geführt hat (EuGH, [...]
In Italien und Frankreich im PEX-Regime realisierter Veräußerungsgewinn – Anrechnung der in Frankreich entrichteten Steuer
Die Antwort auf die Vorabanfrage der italienischen Finanzverwaltung vom 15.04.2025, Nr. 101, bestätigt die Anwendung von Art. 165 Abs. 10 TUIR auf die in Frankreich gezahlte Steuer im Zusammenhang mit einem Veräußerungsgewinn aus einer Beteiligung [...]