Leitmotiv – Mission – Ansprechpartner

Wir sind Wirt­schafts­prü­fer und Steu­er­be­ra­ter mit Sitz in Me­ran.
Unser Anspruch ist mandantenorientiertes und rasches Handeln zur Schaffung von nachhaltigen Mehrwerten. Im Mittelpunkt stehen Sie als Mandant und wir bemühen uns für Sie um eine maßgeschneiderte, ganzheitliche und persönliche Betreuung. Sie dürfen sich von uns höchste Zuverlässigkeit, Fachkompetenz und Einsatzbereitschaft für ein angemessenes Honorar erwarten.

Beratung National

Wir beraten einheimische und lokale Mandanten in steuerlichen, handelsrechtlichen, vertraglichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Mit unserer langjährigen Erfahrung, einem kompakten, zielorientiert agierenden Team und einem großen Netzwerk, möchten wir Sie in Ihren unternehmerischen und wirtschaftlichen Entscheidungen ganzheitlich beraten. Gerne auch in Spezialthemen.

Deutschsprachiges Ausland

Der Standort Südtirol (mit Deutsch als Amtssprache) mit Nähe zu Deutschland, Österreich und der Schweiz und unsere Kenntnisse der verschiedenen Kultur- und Sprachkreise ermöglichen es uns, Sie bei Ihren steuerlichen und wirtschaftlichen Entscheidungen in  Italien zu beraten. Unser Netzwerk und unser Zugang zu italienischen Märkten, Banken und Institutionen ist dabei von Vorteil.

NEWS VERÖFFENTLICHUNGEN

Ausländische Einkünfte, die nur teilweise zur Bildung des Gesamteinkommens beitragen – Reduzierung der ausländischen Steuer – Vereinbarkeit mit Doppelbesteuerungsabkommen – Rechtsprechungsorientierungen

Februar 9th, 2025|

Die Bestimmung des Einheitstextes der Einkommenssteuern in Italien, die eine proportionale Kürzung der anrechenbaren ausländischen Steuer vorschreibt, wenn die ausländischen Einkünfte nur teilweise zur Bemessungsgrundlage beitragen, könnte durch die Regelungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung in [...]

Abspaltung von Unternehmen und anschließende Übertragung der erhaltenen Beteiligung – Kein Rechtsmissbrauch – Neue Bestimmungen laut Gesetzesverordnung 192/2024

Februar 2nd, 2025|

Nach dem neuen Absatz 15-quater des Artikels 173 des Einheitstextes der Einkommenssteuern ist die Spaltung eines Unternehmens und die anschließende Übertragung der erhaltenen Beteiligung einkommenssteuerlich nicht relevant. Diesbezüglich wird amtlich klargestellt, dass die Abspaltung eines [...]