Leitmotiv – Mission – Ansprechpartner
Wir sind Wirtschaftsprüfer und Steuerberater mit Sitz in Meran.
Unser Anspruch ist mandantenorientiertes und rasches Handeln zur Schaffung von nachhaltigen Mehrwerten. Im Mittelpunkt stehen Sie als Mandant und wir bemühen uns für Sie um eine maßgeschneiderte, ganzheitliche und persönliche Betreuung. Sie dürfen sich von uns höchste Zuverlässigkeit, Fachkompetenz und Einsatzbereitschaft für ein angemessenes Honorar erwarten.
Beratung National
Wir beraten einheimische und lokale Mandanten in steuerlichen, handelsrechtlichen, vertraglichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Mit unserer langjährigen Erfahrung, einem kompakten, zielorientiert agierenden Team und einem großen Netzwerk, möchten wir Sie in Ihren unternehmerischen und wirtschaftlichen Entscheidungen ganzheitlich beraten. Gerne auch in Spezialthemen.
Deutschsprachiges Ausland
Der Standort Südtirol (mit Deutsch als Amtssprache) mit Nähe zu Deutschland, Österreich und der Schweiz und unsere Kenntnisse der verschiedenen Kultur- und Sprachkreise ermöglichen es uns, Sie bei Ihren steuerlichen und wirtschaftlichen Entscheidungen in Italien zu beraten. Unser Netzwerk und unser Zugang zu italienischen Märkten, Banken und Institutionen ist dabei von Vorteil.
NEWS VERÖFFENTLICHUNGEN
Anrechenbarkeit ausländischer Steuern auf Dividenden – Rechtsprechungsgrundsätze
Die Rechtsprechung (Urteile des Obersten Gerichtshofs Italiens 1.9.2022 Nr. 25698 und 16.4.2024 Nr. 10204) hat den Abzug der im Ausland gezahlten Dividendensteuer von der in Italien gezahlten Ersatzsteuer zugelassen, da das Abkommen Vorrang vor dem [...]
Eigene Aktien – Zählung für die Quoren der Aktionärsversammlung
Der Oberste Gerichtshof hat in seinem Urteil Nr. 23557 vom 3.9.2024 entschieden, dass bei "geschlossenen" Aktiengesellschaften die eigenen Aktien, für die das Stimmrecht ausgesetzt ist, sowohl für das konstitutive Quorum als auch für das Beschlussquorum [...]
Spaltung durch Abspaltung – Umsetzung der EU Richtlinie 2019/2121 – Zulässigkeit – Zweifel
Mehr als ein Jahr nach der Einführung des Falles der Spaltung durch Abspaltung (Artikel 2506.1 des italienischen Zivilgesetzbuchs) in unser Rechtssystem bestehen weiterhin Zweifel an der Zulässigkeit des Vorgangs, wenn die begünstigte Gesellschaft bereits besteht [...]
Dreiecksgeschäft- Nichtbesteuerung der ersten Lieferung – Voraussetzungen – Absichtstheorie
Der Oberste Gerichtshof hat in seinem Urteil Nr. 10559 vom 18.4.2024 die Bedingungen geprüft, unter denen die Nichtsteuerbarkeit bei einer Dreiecksoperation angewandt werden kann, bei der die Güter nicht vom ersten Verkäufer zum Empfänger außerhalb [...]
Ausländische Personengesellschaften – Doppelbesteuerung – Vermeidung
Nach dem derzeitigen Rechtsrahmen unterliegen ausländische Personengesellschaften grundsätzlich der Körperschaftssteuer IRES; die von ihnen an in Italien ansässige Gesellschafter gezahlten Einkünfte werden folglich erst zum Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung der Dividenden besteuert. Um die Doppelbesteuerung [...]
Kosten, die einer Zweckgesellschaft (SPV) bei einer MLBO-Transaktion (Merger Leveraged Buyout) entstanden sind – Rechtmäßigkeit des Vorsteuerabzugs
Der Oberste Gerichtshof Italiens hat in seinem Urteil Nr. 22608 vom 9.8.2024 das Recht auf Vorsteuerabzug für den Erwerb von Gütern und Dienstleistungen durch eine "Zweckgesellschaft" (Special Purpose Vehicle, SPV) anerkannt, die im Rahmen einer [...]