Leitmotiv – Mission – Ansprechpartner
Wir sind Wirtschaftsprüfer und Steuerberater mit Sitz in Meran.
Unser Anspruch ist mandantenorientiertes und rasches Handeln zur Schaffung von nachhaltigen Mehrwerten. Im Mittelpunkt stehen Sie als Mandant und wir bemühen uns für Sie um eine maßgeschneiderte, ganzheitliche und persönliche Betreuung. Sie dürfen sich von uns höchste Zuverlässigkeit, Fachkompetenz und Einsatzbereitschaft für ein angemessenes Honorar erwarten.
Beratung National
Wir beraten einheimische und lokale Mandanten in steuerlichen, handelsrechtlichen, vertraglichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Mit unserer langjährigen Erfahrung, einem kompakten, zielorientiert agierenden Team und einem großen Netzwerk, möchten wir Sie in Ihren unternehmerischen und wirtschaftlichen Entscheidungen ganzheitlich beraten. Gerne auch in Spezialthemen.
Deutschsprachiges Ausland
Der Standort Südtirol (mit Deutsch als Amtssprache) mit Nähe zu Deutschland, Österreich und der Schweiz und unsere Kenntnisse der verschiedenen Kultur- und Sprachkreise ermöglichen es uns, Sie bei Ihren steuerlichen und wirtschaftlichen Entscheidungen in Italien zu beraten. Unser Netzwerk und unser Zugang zu italienischen Märkten, Banken und Institutionen ist dabei von Vorteil.
NEWS VERÖFFENTLICHUNGEN
Erbbaurecht: Steuerliche Behandlung der Entgelte
Die italienische Finanzbehörde (Agenzia delle Entrate) hat mit Antwort vom 13. Mai 2025 Nr. 129 klargestellt, dass Entgelte aus der Veräußerung des reinen Erbbaurechts als sonstige Einkünfte gelten und nicht mehr der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen [...]
Im Ausland definitiv bezahlte Einkommessteuern
Einkommenssteuern, die im Ausland gezahlt wurden, berechtigen zum Anrechnungsanspruch gemäß Artikel 165 des TUIR, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind: Sie beziehen sich auf Einkünfte, die in einem ausländischen Staat erzielt wurden; Diese Einkünfte fließen in [...]
Umsatzsteuerschulden der Gesellschaft: Geschäftsführer haftet, wenn er nicht mit der gebotenen Sorgfalt gehandelt hat
Der Geschäftsführer einer Gesellschaft haftet gesamtschuldnerisch für die Zahlung der Umsatzsteuerschulden, wenn er keinen Insolvenzantrag gestellt hat – es sei denn, er kann nachweisen, dass er die Gesellschaft mit der gebotenen Sorgfalt geführt hat (EuGH, [...]
In Italien und Frankreich im PEX-Regime realisierter Veräußerungsgewinn – Anrechnung der in Frankreich entrichteten Steuer
Die Antwort auf die Vorabanfrage der italienischen Finanzverwaltung vom 15.04.2025, Nr. 101, bestätigt die Anwendung von Art. 165 Abs. 10 TUIR auf die in Frankreich gezahlte Steuer im Zusammenhang mit einem Veräußerungsgewinn aus einer Beteiligung [...]
Kapitalgewinne im Rahmen der PEX – Participation Exemption – Teilbefreiung und entsprechender Steueranrechnung
Mit Antwort vom 15. April 2025 Nr. 101 hat die italienische Finanzverwaltung Klarstellungen zur Anrechnung der in Frankreich gezahlten Steuer im Zusammenhang mit Kapitalgewinnen unter dem PEX-Regime erteilt. Die Berücksichtigung der im Ausland erzielten Einkünfte [...]
Veräußerung von Beteiligungen: PEX-Regelung für Gesellschaften außerhalb der EU
Am 9. April 2025 hat der italienische Verband der Steuerberater (AIDC) die Verhaltensnorm Nr. 229 über die Anwendung der sogenannten „PEX-Regelung“ auf Veräußerungsgewinne aus Beteiligungen an in Italien ansässigen Gesellschaften veröffentlicht, die von außerhalb der [...]