Leitmotiv – Mission – Ansprechpartner
Wir sind Wirtschaftsprüfer und Steuerberater mit Sitz in Meran.
Unser Anspruch ist mandantenorientiertes und rasches Handeln zur Schaffung von nachhaltigen Mehrwerten. Im Mittelpunkt stehen Sie als Mandant und wir bemühen uns für Sie um eine maßgeschneiderte, ganzheitliche und persönliche Betreuung. Sie dürfen sich von uns höchste Zuverlässigkeit, Fachkompetenz und Einsatzbereitschaft für ein angemessenes Honorar erwarten.
Beratung National
Wir beraten einheimische und lokale Mandanten in steuerlichen, handelsrechtlichen, vertraglichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Mit unserer langjährigen Erfahrung, einem kompakten, zielorientiert agierenden Team und einem großen Netzwerk, möchten wir Sie in Ihren unternehmerischen und wirtschaftlichen Entscheidungen ganzheitlich beraten. Gerne auch in Spezialthemen.
Deutschsprachiges Ausland
Der Standort Südtirol (mit Deutsch als Amtssprache) mit Nähe zu Deutschland, Österreich und der Schweiz und unsere Kenntnisse der verschiedenen Kultur- und Sprachkreise ermöglichen es uns, Sie bei Ihren steuerlichen und wirtschaftlichen Entscheidungen in Italien zu beraten. Unser Netzwerk und unser Zugang zu italienischen Märkten, Banken und Institutionen ist dabei von Vorteil.
NEWS VERÖFFENTLICHUNGEN
Verzicht auf Dividenden – Juristische Vereinnahmung – Anwendung der Quellensteuer von 26 % gemäß Art. 27 des DPR 600/73
In der Antwort auf die Vorabanfrage Nr. 59/2025 vertritt die Finanzverwaltung die Auffassung, dass der Verzicht von Gesellschaftern, die natürliche Personen sind, auf bereits beschlossene Dividenden als juristische Vereinnahmung gilt und somit die Quellensteuer gemäß [...]
Die Zahlung eines Zuschusses (Beitrages) ist nicht in der Umsatzsteuerbemessungsgrundlage enthalten.
Eine nachträgliche Entschädigung für finanzielle Verluste, die nicht auf der Grundlage der Anzahl der Nutzer, sondern pauschal festgelegt wird, stellt kein Entgelt für eine an den Zahlenden erbrachte Leistung dar und ist von der Umsatzsteuerbemessungsgrundlage [...]
Ersterwerb einer Immobilie: Auslandsansässiger und Verkauf innerhalb von fünf Jahren
Die italienische Finanzbehörde (Agenzia delle Entrate) hat mit den Antworten Nr. 28 und Nr. 29 vom 12. Februar 2025 klargestellt, dass ein im Ausland ansässiger Käufer für die Inanspruchnahme der Erstwohnungsermäßigung (Bonus Prima Casa) nicht [...]
Ausländische Einkünfte, die nur teilweise zur Bildung des Gesamteinkommens beitragen – Reduzierung der ausländischen Steuer – Vereinbarkeit mit Doppelbesteuerungsabkommen – Rechtsprechungsorientierungen
Die Bestimmung des Einheitstextes der Einkommenssteuern in Italien, die eine proportionale Kürzung der anrechenbaren ausländischen Steuer vorschreibt, wenn die ausländischen Einkünfte nur teilweise zur Bemessungsgrundlage beitragen, könnte durch die Regelungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung in [...]
Mehrwertsteuer: Vorsteuerabzug für Holdinggesellschaft mit aktiver Einmischung in die Geschäftsführung
Im Einklang mit der EU-Rechtsprechung stellt die Einmischung der Holdinggesellschaft in die Verwaltung von Unternehmen, an denen sie eine Beteiligung erworben hat, eine wirtschaftliche Tätigkeit dar, die zum Vorsteuerabzug berechtigt, allerdings nur dann, wenn sie [...]
Abspaltung von Unternehmen und anschließende Übertragung der erhaltenen Beteiligung – Kein Rechtsmissbrauch – Neue Bestimmungen laut Gesetzesverordnung 192/2024
Nach dem neuen Absatz 15-quater des Artikels 173 des Einheitstextes der Einkommenssteuern ist die Spaltung eines Unternehmens und die anschließende Übertragung der erhaltenen Beteiligung einkommenssteuerlich nicht relevant. Diesbezüglich wird amtlich klargestellt, dass die Abspaltung eines [...]