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	<description>Wirtschaftsprüfer und Steuerberater für Italien</description>
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		<title>Kostenlose Fortbildung für die Digitalisierung der Unternehmen</title>
		<link>https://www.hessepartner.it/kostenlose-fortbildung-fuer-die-digitalisierung-der-unternehmen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 Mar 2021 11:39:49 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Handelskammer von Bozen organisiert ab 11. März 2021 eine kostenlose Fortbildung für die Digitalisierung von Unternehmen. Info und Anmeldung: www.wifi.bz.it, Tel 0471 945 666, wifi@handelskammer.bz.it.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Handelskammer von Bozen organisiert ab 11. März 2021 eine kostenlose Fortbildung für die Digitalisierung von Unternehmen.</p>
<p>Info und Anmeldung: <u><a href="http://www.wifi.bz.it">www.wifi.bz.it</a></u>, Tel 0471 945 666, <u><a href="mailto:wifi@handelskammer.bz.it">wifi@handelskammer.bz.it</a></u>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Aufwertung im Jahresabschluss 2020</title>
		<link>https://www.hessepartner.it/aufwertung-im-jahresabschluss-2020/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 Mar 2021 11:38:27 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wir haben mehrmals über die Möglichkeit der Aufwertung des Anlagevermögens im Jahresabschluss 2020 berichtet und möchten nochmals auf die wichtigsten Vor- und Nachteile dieser hinweisen: Vorteile: Verbesserung des Eigenkapitals für eine Ersatzsteuer von 3 % (kostenlos für Beherbergungsunternehmen) – im Vergleich: eine Verbesserung des Eigenkapitals durch Gewinne kostest mindestens ca. 27 %; Erhöhung der künftigen  [...]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Wir haben mehrmals über die Möglichkeit der Aufwertung des Anlagevermögens im Jahresabschluss 2020 berichtet und möchten nochmals auf die wichtigsten Vor- und Nachteile dieser hinweisen:</p>
<p>Vorteile:</p>
<ol>
<li>Verbesserung des Eigenkapitals für eine Ersatzsteuer von 3 % (kostenlos für Beherbergungsunternehmen) – im Vergleich: eine Verbesserung des Eigenkapitals durch Gewinne kostest mindestens ca. 27 %;</li>
<li>Erhöhung der künftigen Abschreibung für steuerliche Zwecke (der Steuervorteil einer Kapitalgesellschaft liegt bei ca. 27 % gegenüber einer Ersatzsteuer von 3 %);</li>
<li>steuerliches Auffangen eines künftigen Mehrerlöses (interessant bei einem geplanten Verkauf eines Anlagegutes, Haltefrist bis 1.1.2024 vorgesehen);</li>
</ol>
<p>Nachteile:</p>
<ol>
<li>bei schwachen Geschäftsergebnissen zusätzliche Belastung durch die erhöhte Abschreibung;</li>
<li>bei grenzwertig niedrigen Erlösen Erhöhung des Anlagevermögens und somit der steuerlichen Mindesterlöse für die Zwecke der Regelegung der untätigen Gesellschaften.</li>
</ol>
<p>Aus unserer Sicht sind die obengenannten Punkte a) und b) die mit Abstand wichtigsten und wesentlich für die Entscheidungsfindung.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Aufschub Genehmigung Jahresabschluss innerhalb von 180 Tagen</title>
		<link>https://www.hessepartner.it/aufschub-genehmigung-jahresabschluss-innerhalb-von-180-tagen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 Mar 2021 11:36:25 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Auch heuer kann die erste Gesellschafterversammlung zur Genehmigung des Jahresabschlusses 2020 innerhalb der verlängerten Frist von 180 Tagen (Normalfrist 120 Tage) nach Abschluss des Geschäftsjahres einberufen werden. Es sind wie im Vorjahr auch heuer „rein virtuelle Gesellschafterversammlungen“ zugelassen.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Auch heuer kann die erste Gesellschafterversammlung zur Genehmigung des Jahresabschlusses 2020 innerhalb der verlängerten Frist von 180 Tagen (Normalfrist 120 Tage) nach Abschluss des Geschäftsjahres einberufen werden.</p>
<p>Es sind wie im Vorjahr auch heuer „rein virtuelle Gesellschafterversammlungen“ zugelassen.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Aussetzung der Abschreibungen im Jahresabschluss 2020</title>
		<link>https://www.hessepartner.it/aussetzung-der-abschreibungen-im-jahresabschluss-2020-2/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 Mar 2021 11:35:39 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Im Jahresabschluss 2020 können Unternehmen, welche die nationalen Buchhaltungsgrundsätze anwenden, die Abschreibungen für Sachanlagen und immaterielle Anlagen bis zu 100 % aussetzen und der steuerliche Abzug steht trotzdem zu. Die Gewinne für den Betrag der nicht angesetzten Abschreibungen müssen einer nicht ausschüttbaren Rücklage zugeführt werden. Dies kann interessant sein um das, durch die Pandemie in  [...]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Im Jahresabschluss 2020 können Unternehmen, welche die nationalen Buchhaltungsgrundsätze anwenden, die Abschreibungen für Sachanlagen und immaterielle Anlagen bis zu 100 % aussetzen und der steuerliche Abzug steht trotzdem zu. Die Gewinne für den Betrag der nicht angesetzten Abschreibungen müssen einer nicht ausschüttbaren Rücklage zugeführt werden.</p>
<p>Dies kann <u>interessant sein um das</u>, durch die Pandemie in Mitleidenschaft gezogen, <u>Geschäftsergebnis zu verbessern</u> ohne auf die Steuervorteile der Abschreibung zu verzichten.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Aussetzung der Abschreibungen im Jahresabschluss 2020</title>
		<link>https://www.hessepartner.it/aussetzung-der-abschreibungen-im-jahresabschluss-2020/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 Mar 2021 11:33:15 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Im Jahresabschluss 2020 können Unternehmen, welche die nationalen Buchhaltungsgrundsätze anwenden, die Abschreibungen für Sachanlagen und immaterielle Anlagen bis zu 100 % aussetzen und der steuerliche Abzug steht trotzdem zu. Die Gewinne für den Betrag der nicht angesetzten Abschreibungen müssen einer nicht ausschüttbaren Rücklage zugeführt werden. Dies kann interessant sein um das, durch die Pandemie in  [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.hessepartner.it/aussetzung-der-abschreibungen-im-jahresabschluss-2020/">Aussetzung der Abschreibungen im Jahresabschluss 2020</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.hessepartner.it"></a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Im Jahresabschluss 2020 können Unternehmen, welche die nationalen Buchhaltungsgrundsätze anwenden, die Abschreibungen für Sachanlagen und immaterielle Anlagen bis zu 100 % aussetzen und der steuerliche Abzug steht trotzdem zu. Die Gewinne für den Betrag der nicht angesetzten Abschreibungen müssen einer nicht ausschüttbaren Rücklage zugeführt werden.</p>
<p>Dies kann <u>interessant sein um das</u>, durch die Pandemie in Mitleidenschaft gezogen, <u>Geschäftsergebnis zu verbessern</u> ohne auf die Steuervorteile der Abschreibung zu verzichten.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.hessepartner.it/aussetzung-der-abschreibungen-im-jahresabschluss-2020/">Aussetzung der Abschreibungen im Jahresabschluss 2020</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.hessepartner.it"></a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Mwst. für Güter zur Bekämpfung von Covid-19</title>
		<link>https://www.hessepartner.it/mwst-fuer-gueter-zur-bekaempfung-von-covid-19/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 Mar 2021 11:32:07 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ab 2021 beträgt die Mwst. auf folgende Güter, welche zur Bekämpfung von Covid-19, bisher Mwst.-frei eingekauft werden konnten, 5%: chirurgischer Masken, FFP2- und FFP3-Masken, persönliche Schutzausrüstung (Schutzhandschuhe, Schutzbrillen, Gesichtsvisire, Schutzkleidung), Thermometer, Desinfektionsmittel und hydroalkoholische Lösungen.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong><u>Ab 2021</u></strong> beträgt die Mwst. auf folgende Güter, welche zur Bekämpfung von Covid-19, bisher Mwst.-frei eingekauft werden konnten, 5%: chirurgischer Masken, FFP2- und FFP3-Masken, persönliche Schutzausrüstung (Schutzhandschuhe, Schutzbrillen, Gesichtsvisire, Schutzkleidung), Thermometer, Desinfektionsmittel und hydroalkoholische Lösungen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.hessepartner.it/mwst-fuer-gueter-zur-bekaempfung-von-covid-19/">Mwst. für Güter zur Bekämpfung von Covid-19</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.hessepartner.it"></a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Bonus Hotels</title>
		<link>https://www.hessepartner.it/bonus-hotels/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 Mar 2021 11:30:54 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Für Beherbergungsbetriebe steht ein Steuerguthaben von 65% der getätigten Ausgaben bis zu einem Höchstbetrag des Guthabens von Euro 200.000 für die Sanierung und Verbesserung für die Jahre 2020 und 2021 zu. Da die genauen Ausgaben im Dekret noch nicht angeführt sind, geht man derzeit davon aus, dass diese dieselben wie vom Ursprungsdekret sind: Bauliche Umbau-  [...]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Für Beherbergungsbetriebe steht ein Steuerguthaben von 65% der getätigten Ausgaben bis zu einem Höchstbetrag des Guthabens von Euro 200.000 für die Sanierung und Verbesserung für die Jahre 2020 und 2021 zu. Da die genauen Ausgaben im Dekret noch nicht angeführt sind, geht man derzeit davon aus, dass diese dieselben wie vom Ursprungsdekret sind:</p>
<ul>
<li>Bauliche Umbau- und Sanierungsarbeiten, außerordentliche Instanthaltungsarbeiten, Restaurierungs- und Sanierungsarbeiten;</li>
<li>Arbeiten zur Erhöhung der energetischen Effizienz;</li>
<li>Arbeiten zum Abbau von architektonischen Barrieren;</li>
<li>Ankauf von Möbeln im Zusammenhang mit Umbau- bzw. Sanierungsarbeiten.</li>
</ul>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Bargeldschwelle</title>
		<link>https://www.hessepartner.it/bargeldschwelle/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 Mar 2021 11:29:03 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.hessepartner.it/?p=1823</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die derzeitige Schwelle für die Verwendung von Bargeld von Euro 1.999,99 gilt auch für das Jahr 2021, d.h. derzeit sind Bargeldzahlungen nur bis zu einem Höchstbetrag von Euro 1.999,99 zulässig. Bankschecks sind weiterhin nur bis zu einem Betrag von Euro 999,99 übertragbar und ab Euro 1.000,00 nicht übertragbar. Die Bargeldschwelle wird ab 1.1.2022 auf Euro  [...]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die derzeitige Schwelle für die Verwendung von Bargeld <u>von Euro </u><u>1.999,99 gilt auch für das Jahr 2021</u>, d.h. derzeit sind Bargeldzahlungen <u>nur bis zu einem Höchstbetrag von Euro 1.999,99 zulässig</u>. Bankschecks sind weiterhin nur bis zu einem Betrag von Euro 999,99 übertragbar und ab Euro 1.000,00 nicht übertragbar.</p>
<p>Die Bargeldschwelle wird ab 1.1.2022 auf Euro 999,99 herabgesetzt.</p>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Werbebonus für 2021</title>
		<link>https://www.hessepartner.it/werbebonus-fuer-2021/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 Mar 2021 11:27:56 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.hessepartner.it/werbebonus-fuer-2021/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die Vormerkung für die Werbeausgaben 2021 kann telematisch bis zum 31. März 2021 eingereicht werden. Unternehmen und Freiberufler können für bereits getätigte oder noch zu tätigende Werbeausgaben einen Steuerbonus, dessen Kriterien sich für 2021 geändert haben, beanspruchen: Werbeinserate in Zeitungen (auch online): Steuerguthaben im Ausmaß von 50% der gesamten Ausgaben; Werbeausgaben bei Fernsehen und Radio:  [...]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Vormerkung für die Werbeausgaben 2021 kann <u>telematisch bis zum 31. März 2021 eingereicht werden</u>.</p>
<p>Unternehmen und Freiberufler können für bereits getätigte oder noch zu tätigende Werbeausgaben einen Steuerbonus, dessen Kriterien sich für 2021 geändert haben, beanspruchen:</p>
<ul>
<li>Werbeinserate in Zeitungen (auch online): Steuerguthaben im Ausmaß von 50% der gesamten Ausgaben;</li>
<li>Werbeausgaben bei Fernsehen und Radio: das Steuerguthaben wird im Ausmaß von 75% der Erhöhung gegenüber dem Vorjahr anerkannt, sofern diese mindestens 1% der im Vorjahr getätigten Investitionen in dasselbe Medium entsprechen. Falls im Jahr 2020 keine Ausgaben getätigt wurden, dann kann der Bonus nicht in Anspruch genommen werden.</li>
</ul>
<p>Achtung: der tatsächliche Bonusbetrag steht im Verhältnis zwischen den vorgemerkten  &#8211; und eingetretenen Ausgaben &#8211; und den für den Bonus von Seiten des Staates zur Verfügung stehenden Mittel zu; beim letzten Werbebonus wurden tatsächlich nicht 50 %, sondern nur ca. 7,5% der Ausgaben als Bonus ausbezahlt, <u>weshalb sich der Antrag nur für größere Werbeausgaben lohnt</u>.</p>
<p>Wir bitten unsere Mandanten, welche beabsichtigen diesen Steuerbonus zu beanspruchen, uns die Schätzung der geplanten Werbeausgaben für 2021 <u>innerhalb 20. März 2021</u> zukommen zu lassen.</p>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Steuerguthaben für Investitionen</title>
		<link>https://www.hessepartner.it/steuerguthaben-fuer-investitionen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 Mar 2021 11:24:06 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.hessepartner.it/?p=1814</guid>

					<description><![CDATA[<p>Derzeit (d.h. bis 31.12.2021) bestehen folgende Investitionsförderungen, welche die ehemaligen Sonder- und Hyperabschreibungen ersetzen, in Form eines Steuerguthabens für Unternehmen und Freiberufler (für die Freiberufler nur die nachstehenden „normalen“ Investitionen): „Normale Investitionen“ Steuerguthaben für Anschaffung von Sachanlagen und immaterielle Anlagen (ausgenommen solche deren Abschreibesatz weniger als 6,5 % beträgt, Immobilien und PKW’S) von 10%; Steuerguthaben  [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.hessepartner.it/steuerguthaben-fuer-investitionen/">Steuerguthaben für Investitionen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.hessepartner.it"></a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Derzeit (d.h. bis 31.12.2021) bestehen folgende Investitionsförderungen, welche die ehemaligen Sonder- und Hyperabschreibungen ersetzen, in Form eines Steuerguthabens für Unternehmen und Freiberufler (für die Freiberufler nur die nachstehenden „normalen“ Investitionen):</p>
<p><em><u>„Normale Investitionen“</u></em></p>
<ul>
<li><strong>Steuerguthaben für Anschaffung von Sachanlagen und immaterielle Anlagen</strong> (ausgenommen solche deren Abschreibesatz weniger als 6,5 % beträgt, Immobilien und PKW’S) von <strong>10%;</strong></li>
<li>Steuerguthaben von 15% auf Geräte und Software zur Organisation von Homeoffice.</li>
</ul>
<p>D.h. unter Berücksichtigung des Steuervorteils der normalen Abschreibung (der Einfachheit halber wird der gesamte Steuervorteil über den Amortisierungszeitraum hier nominal berechnet)  und dieses Steuerguthabens  <u>sinken die Kosten einer Investition von 100 % auf ca. 60 % (Kapitalgesellschaften), bzw. bis auf ca. 40 %</u> (bei Einzelunternehmer, Personengesellschaften und Freiberufler ja nach Steuerposition).</p>
<p><em>„<u>Investitionen 4.0“</u></em></p>
<ul>
<li><strong>Steuerguthaben von 50% für Investitionen bis zu Euro 2,5 Mio.,</strong> 30% für Investitionen zwischen Euro 2,5 Mio. und 10 Mio. und 10% für Investitionen zwischen Euro 10 Mio. und 20 Mio..</li>
</ul>
<p>D.h. unter Berücksichtigung des Steuervorteils der normalen Abschreibung (der Einfachheit halber wird der gesamte Steuervorteil über den Amortisierungszeitraum hier nominal berechnet)  und dieses Steuerguthabens  <u>sinken die Kosten einer Investition von 100 % auf ca. 25 % (Kapitalgesellschaften) , bzw. bis auf ca. 10 %</u> (bei Einzelunternehmer und Personengesellschaften ja nach Steuerposition).</p>
<p><em><u>„Investitionen 4.0  in immaterielle Güter“</u></em></p>
<ul>
<li><strong>Steuerguthaben von 20%</strong> bis zu einem Investitionsvolumen von Euro 1 Mio..</li>
</ul>
<p>Das Steuerguthaben wird über den Zahlungsvordruck F24 in 3 Jahren verrechnet, für Unternehmen mit Umsatzerlösen &lt; 5 Mio. kann die Verrechnung dagegen in einem Jahr erfolgen.</p>
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