Für alle in der Provinz Bozen gelegenen Immobilien ist die erste Rate der GIS vom 16. Juni 2021 auf den 16. Dezember 2021 aufgeschoben. Am 16. Dezember 2021 sind somit beide Raten 2021 zu bezahlen.

IMU – Immobilien in anderen Provinzen

Für alle außerhalb der Provinz Bozen gelegenen Immobilien ist derzeit kein Aufschub auf nationaler Ebene vorgesehen, jedoch die Abschaffung der ersten Rate der IMU für Unternehmen, welche eine gastwirtschaftliche Tätigkeit ausüben und gleichzeitig Eigentümer und Betreiber von Immobilien sind (Hotels, Garnis, Pensionen, B&B, Camping usw. – mit Ausnahme von Restaurants und Bars) und für jene, welche den Verlustbeitrag „Decreto Sostegni“ erhalten haben.