Gerne gehen wir über die klassische Tätigkeit einer Steuerkanzlei hinaus und haben konsolidierte Erfahrung in folgenden Bereichen:

Prüfung (Due Diligence) von Unternehmen, Begleitung und Führung von Verkaufs- oder Kaufprozessen von Unternehmen, Füh­rung von Kauf- Ver­kaufs­ver­hand­lun­gen, Er­stel­lung der ent­spre­chen­den Verträge.

Führung von Ver­hand­lun­gen mit Ban­ken und Lea­sing­ge­sell­schaf­ten, Privatinvestoren und Strukturierung der entsprechenden Sicherheiten; Unterstützung und Suche von Banken, Bürgschaftsgenossenschaften und Eigenkapitalpartnern.

Begleitung von Prozessen des Generationswechsels und Führung von entsprechenden Verhandlungen, Gesprächen, auch in Konfliktsituationen, immer mit dem Ziel eine vernünftige Lösung ohne Rechtsstreit zu erzielen.

Führung von entsprechenden Verhandlungen und Gesprächen in Konfliktsituationen (z.B. zwischen Gesellschaftern) mit dem Ziel eine nachhaltige Einigung ohne Rechtsstreit zu erzielen.

Abwicklung von Immobilienoperationen mit entsprechenden Verhandlungen, Erstellung von Kauf- und Kaufvorverträgen, Begleitung bei der Finanzierung, auch für Ferienhäuser in Italien (z.B. am Gardasee).

Beratung beim Aufbau neuer Geschäftsmodelle durch eine kritische Beleuchtung derselben, Erstellung von sinnvollen und kompakten Business- und Finanzplänen, Unterstützung bei der Suche und Auswahl von Eigenkapitalpartnern und Banken.

Er­stel­lung und Begleitung von Reorganisations- und Sa­nie­rungsplänen, auch durch eine kritische Beleuchtung des Geschäftsmodells von derzeit gut funktionierenden Unternehmen zur nachhaltigen und langfristigen Konsolidierung der Wirtschaftlichkeit und Finanzkraft.

Beratung und Begleitung bei verschiedenen Wirtschaftsförderungen, u.a. im Zusammenhang mit dem Zinsschuss „Sabatini“.

Erstellung von Sachverständigengutachten als Parteigutachter, als gerichtlich ernannte Gutachter oder außerhalb von gerichtlichen Verfahren.

Erstellung von Wertgutachten / Schätzungen von Unternehmen, Gesellschaften und Beteiligungen.

NEWS VERÖFFENTLICHUNGEN

Ausländische Personengesellschaften – Doppelbesteuerung – Vermeidung

September 1st, 2024|

Nach dem derzeitigen Rechtsrahmen unterliegen ausländische Personengesellschaften grundsätzlich der Körperschaftssteuer IRES; die von ihnen an in Italien ansässige Gesellschafter gezahlten Einkünfte werden folglich erst zum Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung der Dividenden besteuert. Um die Doppelbesteuerung [...]