Beratung von Mandanten mit Sitz in Südtirol und dem restlichen Italien ohne besondere grenzüberschreitende Thematiken:

Beratung für die Definition der Gesellschafterstruktur, der richtigen Rechtsform, Ausarbeitung der Gründungsverträge, Abstimmung mit dem Handelsregister und mit anderen öffentlichen Ämtern.

Erstellung von Kaufverträgen von Unternehmen/Immobilien/Beteiligungen, Mietverträgen, Pachtverträgen, Handelsvertreterverträgen und sonstigen Vereinbarungen und Verträgen des Handelsrechtes.

Erstellung, Analyse und Besprechung von Jahresabschlüssen aller Art.

Erstellung von Einkommenssteuerklärungen, Mehrwertsteuerjahreserklärungen und Berechnungen von Einkommenssteuern.

Führung der Finanzbuchhaltung nach italienischem Recht, Führung der gesetzlich vorgesehenen Register und Geschäftsbücher, Aufbereitung der Finanzbuchhaltung für Ihre persönliche Kostenrechnung.

Beistand, Führung von Verhandlungen, auch in federführender Position, für den An- und Verkauf von Unternehmen, Gesellschaften und Beteiligungen, rechtliche/buchhalterische und steuerliche Prüfung von Unternehmen (Due Diligence).

Vertiefung/Studium, gegebenenfalls auch in Abstimmung mit der Finanzverwaltung, von komplexen steuerlichen Sachverhalten.

Begleitung und Betreuung  für laufende steuerliche Angelegenheiten, laufende Information über gesetzliche Neuerungen durch einen oder mehrere fixe Ansprechpersonen unserer Kanzlei, periodische Besprechung Ihrer Steuersituation und Erstellung von Steuervorausschauen.

Beratung für Vermögens- und Nachfolgeregelungen, Schenkungen, Erbschaften, wenn sinnvoll mit Einbezug eines Notars. Abwicklung von Verkäufen der Erbmasse und Verwaltung der Erbmasse.

Vertretung gegenüber der Finanzverwaltung, Prüfung der möglichen Rechtsmittel bei Betriebsprüfungen und Steuerfestsetzungen des Finanzamtes, Erstellung von Mediations- und Einlassungsschriftsätze für Steuerprozesse.

Übernahme von Aufsichtsrats- und Rechnungsprüfungsmandaten.

Unterstützung beim Aufbau Ihres Controllingsystems, Führung Ihres Controlling mit periodischen Besprechungen und Ableitung eines Maßnahmenplans und von Handlungsempfehlungen.

NEWS VERÖFFENTLICHUNGEN

Ausländische Einkünfte, die nur teilweise zur Bildung des Gesamteinkommens beitragen – Reduzierung der ausländischen Steuer – Vereinbarkeit mit Doppelbesteuerungsabkommen – Rechtsprechungsorientierungen

Februar 9th, 2025|

Die Bestimmung des Einheitstextes der Einkommenssteuern in Italien, die eine proportionale Kürzung der anrechenbaren ausländischen Steuer vorschreibt, wenn die ausländischen Einkünfte nur teilweise zur Bemessungsgrundlage beitragen, könnte durch die Regelungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung in [...]

Abspaltung von Unternehmen und anschließende Übertragung der erhaltenen Beteiligung – Kein Rechtsmissbrauch – Neue Bestimmungen laut Gesetzesverordnung 192/2024

Februar 2nd, 2025|

Nach dem neuen Absatz 15-quater des Artikels 173 des Einheitstextes der Einkommenssteuern ist die Spaltung eines Unternehmens und die anschließende Übertragung der erhaltenen Beteiligung einkommenssteuerlich nicht relevant. Diesbezüglich wird amtlich klargestellt, dass die Abspaltung eines [...]