Beratung von Mandanten mit Sitz in Südtirol und dem restlichen Italien ohne besondere grenzüberschreitende Thematiken:

Beratung für die Definition der Gesellschafterstruktur, der richtigen Rechtsform, Ausarbeitung der Gründungsverträge, Abstimmung mit dem Handelsregister und mit anderen öffentlichen Ämtern.

Erstellung von Kaufverträgen von Unternehmen/Immobilien/Beteiligungen, Mietverträgen, Pachtverträgen, Handelsvertreterverträgen und sonstigen Vereinbarungen und Verträgen des Handelsrechtes.

Erstellung, Analyse und Besprechung von Jahresabschlüssen aller Art.

Erstellung von Einkommenssteuerklärungen, Mehrwertsteuerjahreserklärungen und Berechnungen von Einkommenssteuern.

Führung der Finanzbuchhaltung nach italienischem Recht, Führung der gesetzlich vorgesehenen Register und Geschäftsbücher, Aufbereitung der Finanzbuchhaltung für Ihre persönliche Kostenrechnung.

Beistand, Führung von Verhandlungen, auch in federführender Position, für den An- und Verkauf von Unternehmen, Gesellschaften und Beteiligungen, rechtliche/buchhalterische und steuerliche Prüfung von Unternehmen (Due Diligence).

Vertiefung/Studium, gegebenenfalls auch in Abstimmung mit der Finanzverwaltung, von komplexen steuerlichen Sachverhalten.

Begleitung und Betreuung  für laufende steuerliche Angelegenheiten, laufende Information über gesetzliche Neuerungen durch einen oder mehrere fixe Ansprechpersonen unserer Kanzlei, periodische Besprechung Ihrer Steuersituation und Erstellung von Steuervorausschauen.

Beratung für Vermögens- und Nachfolgeregelungen, Schenkungen, Erbschaften, wenn sinnvoll mit Einbezug eines Notars. Abwicklung von Verkäufen der Erbmasse und Verwaltung der Erbmasse.

Vertretung gegenüber der Finanzverwaltung, Prüfung der möglichen Rechtsmittel bei Betriebsprüfungen und Steuerfestsetzungen des Finanzamtes, Erstellung von Mediations- und Einlassungsschriftsätze für Steuerprozesse.

Übernahme von Aufsichtsrats- und Rechnungsprüfungsmandaten.

Unterstützung beim Aufbau Ihres Controllingsystems, Führung Ihres Controlling mit periodischen Besprechungen und Ableitung eines Maßnahmenplans und von Handlungsempfehlungen.

NEWS VERÖFFENTLICHUNGEN

Einbringung von nicht beherrschenden Anteilen bei „steuerlich kontrollierter Veräußerung“ – Übernehmende Gesellschaft in Familienbesitz – Neue Bestimmungen der Gesetzesverordnung Nr. 192/2024

Januar 6th, 2025|

Einbringungen von qualifizierten Minderheitsbeteiligungen, die nach dem 31. Dezember 2024 erfolgen, unterliegen den Bestimmungen von Artikel 177, Absatz 2-bis, des Einkommensteuergesetzes in der Fassung von Artikel 17 des Gesetzesdekrets 192/2024. Nach der neuen Regelung muss [...]

Mehrwertsteuer auf Personalentsendungen: Auswirkungen ab 2025

Dezember 2nd, 2024|

Ab dem 1. Januar 2025 unterliegen Leihe und Entsendungen von Mitarbeitern der Mehrwertsteuer. Nicht verändert sich in der Regel für Industrie- und Dienstleistungsunternehmen, die das volle Recht auf Vorsteuerabzug genießen, während für Unternehmen ohne Vorsteuerabzug [...]

Die Möglichkeit der Dematerialisierung von besonderen Kategorien von Geschäftsanteilen in kleinen und mittleren Kapitalgesellschaften und die sich daraus ergebende Verpflichtung zur Führung des Gesellschafterbuches

November 24th, 2024|

Das Gesetz Nr. 21/2024 (das so genannte "Kapitalgesetz") hat für kleine und mittlere Unternehmen mit beschränkter Haftung nur die Möglichkeit eingeführt, besondere Kategorien von entmaterialisierten Geschäftsanteilen auszugeben, die durch bloße buchmäßige Transaktionen zirkulieren und die [...]

Die steuerliche Ansässigkeit von Gesellschaften ab 2024

November 9th, 2024|

Für Zwecke der Einkommensteuer gelten Gesellschaften und Körperschaften als ansässig, wenn sie ihren Sitz oder den Ort der tatsächlichen Geschäftsführung oder Hauptniederlassung während des größten Teils des Steuerzeitraums im Staatsgebiet haben. Unter dem Ort der [...]