Einbringung von nicht beherrschenden Anteilen bei „steuerlich kontrollierter Veräußerung“ – Übernehmende Gesellschaft in Familienbesitz – Neue Bestimmungen der Gesetzesverordnung Nr. 192/2024
Einbringungen von qualifizierten Minderheitsbeteiligungen, die nach dem 31. Dezember 2024 erfolgen, unterliegen den Bestimmungen von Artikel 177, Absatz 2-bis, des Einkommensteuergesetzes in der Fassung von Artikel 17 des Gesetzesdekrets 192/2024. Nach der neuen Regelung muss die übernehmende Gesellschaft ausschließlich im Eigentum des Übertragenden stehen oder, wenn der Übertragende eine natürliche Person ist, im Eigentum des [...]