Über Georg Hesse

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Einbringung einer Beteiligung in eine Holdinggesellschaft – Steuerliche Auswirkungen und Risiken

Nach allgemeinen Auffassung der Finanzverwaltung fällt eine natürliche Person, die eine Beteiligung steuerfrei in eine Holding einbringt und nachher diese im Rahmen der sogenannten PEX Regelung steuerfrei verkauft nicht einen Rechtsmissbrauch. Wenn allerdings die durch Dividenden und/oder Veräußerungsgewinne erwirtschafteten Finanzmittel in den Händen der Holdinggesellschaft verbleiben (also nicht als Dividenden mit 26 % besteuert werden) [...]

2024-09-22T22:23:36+02:00September 22nd, 2024|Unkategorisiert|

Anrechenbarkeit ausländischer Steuern auf Dividenden – Rechtsprechungsgrundsätze

Die Rechtsprechung (Urteile des Obersten Gerichtshofs Italiens 1.9.2022 Nr. 25698 und 16.4.2024 Nr. 10204) hat den Abzug der im Ausland gezahlten Dividendensteuer von der in Italien gezahlten Ersatzsteuer zugelassen, da das Abkommen Vorrang vor dem nationalen Recht hat (das den Abzug von der Einbeziehung der ausländischen Einkünfte in das Gesamteinkommen des Empfängers abhängig macht).

2024-09-15T19:48:20+02:00September 15th, 2024|Unkategorisiert|

Eigene Aktien – Zählung für die Quoren der Aktionärsversammlung

Der Oberste Gerichtshof hat in seinem Urteil Nr. 23557 vom 3.9.2024 entschieden, dass bei "geschlossenen" Aktiengesellschaften die eigenen Aktien, für die das Stimmrecht ausgesetzt ist, sowohl für das konstitutive Quorum als auch für das Beschlussquorum zu berücksichtigen sind. In "offenen Aktiengesellschaften " hingegen werden die eigenen Aktien bei der Berechnung des konstitutiven Quorums berücksichtigt, nicht [...]

2024-09-08T19:49:45+02:00September 8th, 2024|Unkategorisiert|

Dreiecksgeschäft- Nichtbesteuerung der ersten Lieferung – Voraussetzungen – Absichtstheorie

Der Oberste Gerichtshof hat in seinem Urteil Nr. 10559 vom 18.4.2024 die Bedingungen geprüft, unter denen die Nichtsteuerbarkeit bei einer Dreiecksoperation angewandt werden kann, bei der die Güter nicht vom ersten Verkäufer zum Empfänger außerhalb der EU befördert werden, sondern aus logistischen Gründen an den ersten italienischen Empfänger geliefert werden.

2024-09-01T22:47:09+02:00September 1st, 2024|Unkategorisiert|

Ausländische Personengesellschaften – Doppelbesteuerung – Vermeidung

Nach dem derzeitigen Rechtsrahmen unterliegen ausländische Personengesellschaften grundsätzlich der Körperschaftssteuer IRES; die von ihnen an in Italien ansässige Gesellschafter gezahlten Einkünfte werden folglich erst zum Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung der Dividenden besteuert. Um die Doppelbesteuerung zu verringern, die zunächst im Ansässigkeitsstaat der Gesellschaft (der die Anteilseigner einer transparenten Besteuerung unterwirft) und dann in Italien (das [...]

2024-09-01T22:46:11+02:00September 1st, 2024|Unkategorisiert|

Kosten, die einer Zweckgesellschaft (SPV) bei einer MLBO-Transaktion (Merger Leveraged Buyout) entstanden sind – Rechtmäßigkeit des Vorsteuerabzugs

Der Oberste Gerichtshof Italiens hat in seinem Urteil Nr. 22608 vom 9.8.2024 das Recht auf Vorsteuerabzug für den Erwerb von Gütern und Dienstleistungen durch eine "Zweckgesellschaft" (Special Purpose Vehicle, SPV) anerkannt, die im Rahmen einer MLBO-Transaktion (Merger Leveraged Buyout) mit dem Ziel des (verschuldeten) Erwerbs einer Zielgesellschaft gegründet wurde.

2024-09-01T22:45:34+02:00September 1st, 2024|Unkategorisiert|

Natürliche Personen mit Beteiligungen: Verlegung Wohnsitz nach ITA von (Rundschreiben der Finanzverwaltung 23.5.2017 n. 17)

Der steuerliche Ansatz von Beteiligungen im Besitz von natürlichen Personen, welche den Wohnsitz nach ITA verlegen ist grundsätzlich deren Anschaffungswert. Wenn der Herkunftsstaat eine Wegzugssteuer vorsieht, erfolgt die Bewertung auf der Grundlage des Wertes, der für die Festsetzung der Webzugsteuer verwendet wird.

2024-07-21T19:39:39+02:00Juli 21st, 2024|Unkategorisiert|

Quellensteuern auf Zinszahlungen an gebietsfremde Unternehmen – Abzug von finanzierungsbezogenen Aufwendungen (AIDC-Verhaltensregel Nr. 225 vom Juli 2024)

Gemäß der AIDC-Verhaltensregel Nr. 225 ist die Quellensteuer auf Zinsen, die an in anderen EU-Mitgliedstaaten ansässige Unternehmen gezahlt werden, abzüglich der direkt mit der Finanzierung zusammenhängenden Aufwendungen des Darlehensgebers abzuziehen (z. B. Aufwendungen für Rechtsberatung, Nachforschungen über die Zuverlässigkeit des Darlehensgebers, finanzielle Aufwendungen für die Beschaffung der Mittel zur Bereitstellung der Finanzierung). Es ist daher [...]

2024-07-21T19:38:16+02:00Juli 21st, 2024|Unkategorisiert|
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