Beratung von Mandanten mit Sitz im Ausland, welche in Italien gewerblich tätig sind oder als Privatpersonen Einkommen oder Besitz in Italien haben:
NEWS VERÖFFENTLICHUNGEN
Kapitalgewinne im Rahmen der PEX – Participation Exemption – Teilbefreiung und entsprechender Steueranrechnung
Mit Antwort vom 15. April 2025 Nr. 101 hat die italienische Finanzverwaltung Klarstellungen zur Anrechnung der in Frankreich gezahlten Steuer im Zusammenhang mit Kapitalgewinnen unter dem PEX-Regime erteilt. Die Berücksichtigung der im Ausland erzielten Einkünfte [...]
Veräußerung von Beteiligungen: PEX-Regelung für Gesellschaften außerhalb der EU
Am 9. April 2025 hat der italienische Verband der Steuerberater (AIDC) die Verhaltensnorm Nr. 229 über die Anwendung der sogenannten „PEX-Regelung“ auf Veräußerungsgewinne aus Beteiligungen an in Italien ansässigen Gesellschaften veröffentlicht, die von außerhalb der [...]
Abzug von Kosten im Zusammenhang mit einer Beteiligung im PEX („Partecipation Exemption“) Regime
Die italienische Finanzverwaltung (Agenzia delle Entrate) hat mit der Antwort auf eine verbindliche Auskunft vom 7. April 2025, Nr. 90, klargestellt, dass Nebenkosten, die direkt mit der Veräußerung von Beteiligungen im Zusammenhang stehen, bei der [...]
Übertragung von Beteiligungen im Schenkungs- und Erbwege: weitere Steuererleichterungen
Das Legislativdekret 139/2024 hat einige Änderungen in Bezug auf die Befreiung von der Erbschaft- und Schenkungssteuer beim Übergang von Unternehmen und Gesellschaftsbeteiligungen eingeführt. Diese Neuerungen zielen darauf ab, die Unternehmensnachfolge zu erleichtern, indem sie mehr [...]
Einbringung von Beteiligungen an EU-Gesellschaften – Steuerliche Neutralität
Das gesetzesvertretende Dekret Nr. 192/2024 hat den Anwendungsbereich des Art. 177 Abs. 2 TUIR erweitert und die Steuerneutralität auch auf die Einbringung von ausländischen Beteiligungen ausgedehnt.
Verzicht auf Dividenden – Juristische Vereinnahmung – Anwendung der Quellensteuer von 26 % gemäß Art. 27 des DPR 600/73
In der Antwort auf die Vorabanfrage Nr. 59/2025 vertritt die Finanzverwaltung die Auffassung, dass der Verzicht von Gesellschaftern, die natürliche Personen sind, auf bereits beschlossene Dividenden als juristische Vereinnahmung gilt und somit die Quellensteuer gemäß [...]