Ihre Wirtschaftsprüfer und Steuerberater für Italien
Unser Team besteht aus 11 Personen, davon 4 Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Wir legen Wert auf langfristige Zusammenarbeit mit Ihnen als Mandant und mit unseren Mitarbeitern/innen. Wir sind davon überzeugt, dass die Basis für eine gute Betreuung in komplexen steuerlichen Angelegenheiten feste und langfristig unveränderte Ansprechpartner sind. Für eine nachhaltige Entwicklung unserer Kanzlei bemühen wir uns um eine ausgeglichene Zusammensetzung unseres Teams in Bezug auf Fachkompetenz und Alter. Sie dürfen sich von uns unsere besten Ansprechpartner für Ihre persönlichen Anliegen erwarten.

REFERENZEN – MANDANTEN
Wir sind zur Berufsverschwiegenheit verpflichtet und halten die Diskretion für einen wichtigen Wert. Deshalb ist es für uns nicht möglich Referenzen aufzuzeigen. Wir betreuen vor allem mittelständische Unternehmen und Freiberufler, welche in folgenden Branchen tätig sind: Industrie, Handel, Handwerk, Immobilien, Finanzen, Versicherungen, erneuerbare Energien, Medizin. Teil unseres Jobs sind auch Aufsichtsrats- Rechnungsprüfungs- und Verwaltungsmandate, welche auch für das Renommee einer Kanzlei stehen. Diese Mandate sind im Handelsregister publiziert und unterliegen somit nicht dem Berufsgeheimnis. Die Mandate der einzelnen nachstehenden Berater sind in deren Lebensläufen angeführt und einsichtbar.
WICHTIGES ERSTGESPRÄCH
Wir können Ihnen nur dann einen Mehrwert bieten, wenn wir der richtige Ansprechpartner für Sie sind. Deshalb legen wir großen Wert auf ein persönliches oder telefonisches Erstgespräch. Nur wenn wir Ihre Ansprüche und Erwartungshaltung genau kennen, können wir Sie sinnvoll beraten.
TEAM

Dr. Georg Hesse
Universitätsabschluss der Wirtschaftswissenschaften, Universität Trient. Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Beschäftigt sich vorwiegend mit Verhandlungs- und Vertragswesen, Unternehmenssanierung, Unternehmensstrategie, internationales Steuerrecht. Spricht fließend Deutsch und italienisch.

Dr. Severine Hell
Beratung
Universitätsabschluss in Wirtschaftswissenschaften, Universität Genua. Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin. Beschäftigt sich hauptsächlich mit nationalem und internationalem Steuerrecht, Handelsrecht und Jahresabschlüssen. Spricht fließend Deutsch und Italienisch.

Dr. Gabi Moser
Universitätsabschluss in Wirtschaftswissenschaften, Universität Innsbruck. Beschäftigt sich hauptsächlich mit nationalem und internationalem Steuerrecht, Handelsrecht und Jahresabschlüssen. Spricht fließend Deutsch und Italienisch.

Dr. Pietro Rispoli
Beratung
Universitätsabschluss in Wirtschaftswissenschaften, Universität Trient. Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Beschäftigt sich hauptsächlich mit nationalem und internationalem Steuerrecht, Handelsrecht und Jahresabschlüssen. Spricht fließend Deutsch und Italienisch.

Martina Endrizzi
Beratung
Juristin, beschäftigt sich hauptsächlich mit Steuerstreitverfahren und Rechtsstudien. Spricht fließend Deutsch und Italienisch.

Irmi Rier
Verwaltung/Sekretariat
Gestaltet die Verwaltung und das Sekretariat. Beschäftigt sich vorwiegend mit Einkommenssteuererklärungen der natürlichen Personen, Meldewesen und Beziehungen zu verschiedenen öffentlichen Behörden. Spricht fließend Deutsch und Italienisch.

Laura Pianu
Verwaltung/Sekretariat
Gestaltet die Verwaltung und das Sekretariat. Beschäftigt sich vorwiegend mit Einkommenssteuererklärungen der natürlichen Personen, Meldewesen und Beziehungen zu verschiedenen öffentlichen Behörden. Spricht fließend Deutsch und Italienisch.

Monika Gufler
Buchhaltung
Beschäftigt vorwiegend mit der ordentlichen Buchführung und Buchhaltungen von Freiberuflern. Spricht fließend Italienisch und Deutsch.

Iris Unterholzner
Beschäftigt vorwiegend mit der ordentlichen Buchführung und Buchhaltungen von Freiberuflern.
Spricht fließend Deutsch und Italienisch.

Hannes Engele
Buchhaltung
Beschäftigt vorwiegend mit der Buchführung und Einkommenssteuererklärungen.
Spricht fließend Deutsch und Italienisch.
Dr. Julia Tschenett
Beratung
Universitätsabschluss in Wirtschaftswissenschaften, Universität Innsbruck. Angehende Steuerberaterin. Beschäftigt sich hauptsächlich mit Jahresabschlüssen und Handelsrecht. Spricht fließend Deutsch und Italienisch.
Christine Bellomi
Buchhaltung
Beschäftigt sich vorwiegend mit der ordentlichen Buchführung und Buchhaltungen von Freiberuflern. Spricht fließend Italienisch und Deutsch.
News und Rundschreiben
Dividenden: Der Verzicht führt nicht zu einem steuerpflichtigen Ertrag bei der Beteiligungsgesellschaft
Der Verzicht auf Dividenden durch Privatpersonen, die keine Unternehmer sind, führt bei der beteiligten Gesellschaft nicht zu einem steuerpflichtigen außerordentlichen Ertrag, da die Forderung der Gesellschafter dem Nennwert der Dividenden entspricht. Da die Dividenden jedoch [...]
Exit Tax und Branch-Exemption-Regime: Verlegung des steuerlichen Sitzes ins Ausland
Im Fall von Gesellschaften, die die Option der Branch Exemption (BEX) ausüben und ihren steuerlichen Sitz ins Ausland verlegen, ist der auf die ausländische Betriebsstätte entfallende Veräußerungsgewinn nicht für Zwecke der Exit Tax relevant (Antwort [...]
Websteuer: Frist für die Erklärung bis zum 30. Juni 2025
Am 30. Juni endet die Frist für die Abgabe der Websteuer-Erklärung für das Steuerjahr 2024. Dabei handelt es sich um die Verpflichtung zur Selbstveranlagung der auf digitale Dienste zu entrichtenden Steuer, durch welche die steuerpflichtigen [...]
Beteiligung von Mitarbeitern an Unternehmen
Das Gesetz über die Beteiligung der Arbeitnehmer an der Unternehmensführung, am Kapital und am Gewinn, das am 14.05.2025 vom Senat endgültig verabschiedet wurde, steht kurz vor der Veröffentlichung im Amtsblatt. In Umsetzung von Art. 46 [...]
Erbbaurecht: Steuerliche Behandlung der Entgelte
Die italienische Finanzbehörde (Agenzia delle Entrate) hat mit Antwort vom 13. Mai 2025 Nr. 129 klargestellt, dass Entgelte aus der Veräußerung des reinen Erbbaurechts als sonstige Einkünfte gelten und nicht mehr der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen [...]
Im Ausland definitiv bezahlte Einkommessteuern
Einkommenssteuern, die im Ausland gezahlt wurden, berechtigen zum Anrechnungsanspruch gemäß Artikel 165 des TUIR, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind: Sie beziehen sich auf Einkünfte, die in einem ausländischen Staat erzielt wurden; Diese Einkünfte fließen in [...]