Im Jahresabschluss 2020 können Unternehmen, welche die nationalen Buchhaltungsgrundsätze anwenden, die Abschreibungen für Sachanlagen und immaterielle Anlagen bis zu 100 % aussetzen und der steuerliche Abzug steht trotzdem zu. Die Gewinne für den Betrag der nicht angesetzten Abschreibungen müssen einer nicht ausschüttbaren Rücklage zugeführt werden.
Dies kann interessant sein um das, durch die Pandemie in Mitleidenschaft gezogen, Geschäftsergebnis zu verbessern ohne auf die Steuervorteile der Abschreibung zu verzichten.