Die derzeitige Schwelle für die Verwendung von Bargeld von Euro 1.999,99 gilt auch für das Jahr 2021, d.h. derzeit sind Bargeldzahlungen nur bis zu einem Höchstbetrag von Euro 1.999,99 zulässig. Bankschecks sind weiterhin nur bis zu einem Betrag von Euro 999,99 übertragbar und ab Euro 1.000,00 nicht übertragbar.

Die Bargeldschwelle wird ab 1.1.2022 auf Euro 999,99 herabgesetzt.