Die Reform des Steuersystems sieht eine optionale Regelung zur Besteuerung von Unternehmenseinkünften für Einzelunternehmer und Personengesellschaften vor.

Bei Ausübung der Option wird das Unternehmenseinkommen auf der Grundlage der Transparenz von der Besteuerung abgezogen und unterlieg einer Flat Tax, welche an die IRES angeglichen ist (24 %).

Der anschließend vom Unternehmer entnommene oder an die Anteilseigner ausgeschüttete Gewinn fließt bis zur Höhe des proportionalen Steuersatzes in die Bildung des Gesamteinkommens ein.