Die Übertragung von Anteilen im Erbschafts- oder Schenkungswege ist hinsichtlich der entsprechenden Steuern steuerfrei, wenn bei Kapitalgesellschaften die Beherrschung bzw. die Kontrolle erzielt oder ausgebaut und für zumindest fünf Jahre beibehalten wird. Im Zusammenhang mit Personengesellschaften ist das auch möglich, wenn dem nackten Eigentümer alle Rechte für die Geschäftsführung zustehen. Das hat das italienische Finanzministerium im Rahmen einer Aussendung klargestellt.