Wir haben mehrmals über die Möglichkeit der Aufwertung des Anlagevermögens im Jahresabschluss 2020 berichtet und möchten nochmals auf die wichtigsten Vor- und Nachteile dieser hinweisen:

Vorteile:

  1. Verbesserung des Eigenkapitals für eine Ersatzsteuer von 3 % (kostenlos für Beherbergungsunternehmen) – im Vergleich: eine Verbesserung des Eigenkapitals durch Gewinne kostest mindestens ca. 27 %;
  2. Erhöhung der künftigen Abschreibung für steuerliche Zwecke (der Steuervorteil einer Kapitalgesellschaft liegt bei ca. 27 % gegenüber einer Ersatzsteuer von 3 %);
  3. steuerliches Auffangen eines künftigen Mehrerlöses (interessant bei einem geplanten Verkauf eines Anlagegutes, Haltefrist bis 1.1.2024 vorgesehen);

Nachteile:

  1. bei schwachen Geschäftsergebnissen zusätzliche Belastung durch die erhöhte Abschreibung;
  2. bei grenzwertig niedrigen Erlösen Erhöhung des Anlagevermögens und somit der steuerlichen Mindesterlöse für die Zwecke der Regelegung der untätigen Gesellschaften.

Aus unserer Sicht sind die obengenannten Punkte a) und b) die mit Abstand wichtigsten und wesentlich für die Entscheidungsfindung.