Die Besteuerung von Dividenden, die von inländischen Kapitalgesellschaften an inländische natürliche Personen ausgeschüttet werden, erfolgt seit 2018 mit einer 26% Abgeltungssteuer.
Es ist jedoch eine Übergangsregelung vorgesehen, wonach für Gewinnausschüttungen aus qualifizierten Beteiligungen, die bis zum 31.12.2022 beschlossen und mit Gewinnen gebildet werden, die bis zum am 31.12.2017 laufenden Geschäftsjahr erwirtschaftet werden, weiterhin dem Teileinkünfteverfahren (40%, 49,72% und 58,14%) und damit einer günstigeren Besteuerung als der 26%igen Abgeltungsteuer, unterliegen.
Es ist daher zu prüfen ob die Ausschüttung der bis 31.12.2017 erwirtschafteten Gewinne innerhalb 31.12.2022 zu beschließen ist.