Schenkungen aus der Zeit, in der die Steuer abgeschafft wurde, werden nicht auf die Schenkungssteuer angerechnet.
Schenkungen zu Lebzeiten des Verstorbenen sind für die Zwecke der Erbschaftsteuer nicht mehr zur Erbschaft hinzuzurechnen.
Schenkungen aus der Zeit, in der die Steuer abgeschafft wurde, werden nicht auf die Schenkungssteuer angerechnet.
Schenkungen zu Lebzeiten des Verstorbenen sind für die Zwecke der Erbschaftsteuer nicht mehr zur Erbschaft hinzuzurechnen.