Die italienische Finanzverwaltung (Agenzia delle Entrate) hat sich in ihrer Antwort Nr. 8 vom 21. Januar 2025 zur Frage des Dividendenwaschens geäußert:
Nach Ansicht der Agenzia delle Entrate ist die Bestimmung über das so genannte „ Dividend Washing“ nicht anwendbar, wenn die Beteiligungen die objektiven PEX-Anforderungen nicht erfüllen, d.h. wenn sie sich auf Unternehmen beziehen, die in Ländern mit privilegierter Besteuerung ansässig sind oder die keine gewerbliche Tätigkeiten im Sinne der Pex Regelung ausüben.