Der Oberste Gerichtshof hat in seinem Urteil Nr. 10559 vom 18.4.2024 die Bedingungen geprüft, unter denen die Nichtsteuerbarkeit bei einer Dreiecksoperation angewandt werden kann, bei der die Güter nicht vom ersten Verkäufer zum Empfänger außerhalb der EU befördert werden, sondern aus logistischen Gründen an den ersten italienischen Empfänger geliefert werden.