Nach allgemeinen Auffassung der Finanzverwaltung fällt eine natürliche Person, die eine Beteiligung steuerfrei in eine Holding einbringt und nachher diese im Rahmen der sogenannten PEX Regelung steuerfrei verkauft nicht einen Rechtsmissbrauch.
Wenn allerdings die durch Dividenden und/oder Veräußerungsgewinne erwirtschafteten Finanzmittel in den Händen der Holdinggesellschaft verbleiben (also nicht als Dividenden mit 26 % besteuert werden) und für persönliche Ausgaben und Investitionen verwendet werden, die Holdinggesellschaft als „fiktive“ steuerliche Zwischenschaltung angesehen werden könnte.