Die Rechtsprechung (Urteile des Obersten Gerichtshofs Italiens 1.9.2022 Nr. 25698 und 16.4.2024 Nr. 10204) hat den Abzug der im Ausland gezahlten Dividendensteuer von der in Italien gezahlten Ersatzsteuer zugelassen, da das Abkommen Vorrang vor dem nationalen Recht hat (das den Abzug von der Einbeziehung der ausländischen Einkünfte in das Gesamteinkommen des Empfängers abhängig macht).