Die unterschiedlichen Kriterien für die Territorialität der Erbschafts- uns Schenkungsteuer in den verschiedenen Ländern und die wenigen Doppelbesteuerungsabkommen, die Italien abgeschlossen hat (es gibt nur 7), führen dazu, dass es häufig zu einer Doppelbesteuerung der ein und derselbe Erbschaft/Schenkung kommt.
Der im italienischen Gesetz vorgesehene Mechanismus zur Anrechnung von ausländischen Erbschafts- Schenkungssteuern ermöglicht nicht die Lösung jeder Situation.
Es ist daher notwendig internationale Erbschaften und Schenkungen gut und frühzeitig zu planen.