In einer kürzlich veröffentlichten Antwort auf eine Vorabanfrage hat die italienische Finanzverwaltung erklärt, dass die Verpflichtung der Offenlegung im Feld RW der Einkommenssteuerklärung für natürliche Personen mit Steuerdomizil in Italien auch für ausländische Lebens- und Kapitalisierungsversicherungen besteht da es sich dabei substantiell um Finanzinvestitionen handelt.