Während die Abtretung des Warenlagers im Rahmen einer inländischen Unternehmensübertragung nicht der Mehrwertsteuer unterliegt, unterliegt Abtretung des Warenlagers der Mehrwertsteuer, wenn sie im Rahmen einer Unternehmensabtretung außerhalb der EU erfolgt (Antwort der Finanzverwaltung Nr. 194 vom 8. Oktober 2024).