Die Frage der mehrwertsteuerlichen Relevanz von Fusionen und Übernahmen ist immer von zentraler Bedeutung, da die Abzugsfähigkeit der Steuer davon abhängt (oder nicht). Nach der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, der die Abzugsfähigkeit für MLBO-Transaktionen anerkannt hat, steht diese Frage wieder im Rampenlicht.
Ja zum Vorsteuerabzug für Transaktionskosten, die einer Zweckgesellschaft im Rahmen einer Merger Leverage Buy Out ( MLBO) – Transaktion entstehen. Diese Schlussfolgerung, zu der der Oberste Gerichtshof Italiens in seinem Urteil Nr. 22608 vom 9. August 2024 gelangt ist, rückt die Frage der Relevanz der Mehrwertsteuer und der daraus folgenden steuerlichen Abzugsfähigkeit in den Vordergrund, sofern die aus der Fusion mit der Zielgesellschaft hervorgegangene Gesellschaft als Steuerpflichtige gilt und das Recht auf Vorsteuerabzug.