Mit Urteil Nr. 15192 vom 1.6.2021 hat der Oberste Gerichthof entschieden, dass das Solardach, das ein Industriegebäude bedeckt, steuerlich nicht als Teil des Industriegebäudes einzustufen ist und sein Verkauf durch ein Mehrwertsteuersubjekt von der Mehrwertsteuer befreit ist und der proportionalen Registrierungssteuer unterliegt.