Die italienische Finanzverwaltung hat in ihrem Rundschreiben Nr. 14 vom 17.5.2022 klargestellt, dass für die Investitionsbeiträge auf  Sachanlagen „4.0“ die Höchstgrenze für Investitionen in Sachanlagen von Euro 20 Mio in Bezug auf ein einzelnes Jahr und nicht für den gesamten Zeitraum 2022 – 2025, zu betrachten ist.