Die Meldung der Auslandsumsätze (“esterometro“) wird ab 1. Januar 2022 abgeschafft. Die entsprechenden Informationen müssen über die Plattform der elektronischen Rechnungen (SDI) innerhalb der Ausstellungsfristen für die Rechnungen versendet werden.
Die Meldung der Auslandsumsätze (“esterometro“) wird ab 1. Januar 2022 abgeschafft. Die entsprechenden Informationen müssen über die Plattform der elektronischen Rechnungen (SDI) innerhalb der Ausstellungsfristen für die Rechnungen versendet werden.