Für Kurzzeitmieten von bis zu 30 Tagen sind Einschränkungen und neue Meldepflichten vorgesehen. Die Einheitssteuer von 21% („cedolare secca“) ist nur mehr bei Vermietung von höchstens 4 Wohnungen anwendbar. Die Vermietung von mehr als 4 Wohnungen gilt als unternehmerische Tätigkeit und man hat somit eine Gewerbeposition mit Führung der Buchhaltung zu führen.