Der steuerliche Ansatz von Beteiligungen im Besitz von natürlichen Personen, welche den Wohnsitz nach ITA verlegen ist grundsätzlich deren Anschaffungswert.
Wenn der Herkunftsstaat eine Wegzugssteuer vorsieht, erfolgt die Bewertung auf der Grundlage des Wertes, der für die Festsetzung der Webzugsteuer verwendet wird.