Ab dem 5.11.2022 ist es möglich, online GmbHs mit Sitz in Italien und mit eingezahltem Kapital durch Bareinlagen auch durch Standartverträge zu gründen; diese Option erlaubt die Reduzierung der Notargebühren auf die Hälfte.
Das Gesetzesdekret 183/2021 sieht ab dem 14.12.2021 vor, dass die Gründungsurkunde von GMBH‘s mit Sitz in Italien und mit einem durch Bareinlagen eingezahlten Kapital vom Notar mittels einer öffentlichen elektronischen Urkunde entgegengenommen werden kann, an der alle oder einige Parteien per Videokonferenz teilnehmen.