In der Antwort auf eine Vorabanfrage hat die italienische Finanzverwaltung bekräftigt, dass bei der Übertragung eines Betriebes oder Betriebszweiges keine Steuernachfolge durch den Käufer stattfindet, da die Übertragung/Transkation realisierenden Charakter hat.

Daher können gelten alle Risikorückstellungen, die beim Verkäufer steuerlich nicht abgezogen wurden, die jedoch bei der Preisermittlung des Betriebes/Betriebszweiges berücksichtigt wurden für den Käufer steuerlich als abgezogen.