Bedingung für die Eigenkapitalförderung ACE für 2021 (für Eigenkapitalerhöhungen ist ein viel höherer Vergütungskoeffizient mit 15 % gegenüber dem bisherigen von 1,3 % vorgesehen), ist eine Haltefrist der Eigenkapitalerhöhungen 2021 bis einschließlich 31.12.2023.