Bei vertraglich geregelten und bedingten Preisnachlässen kann der Lieferant die Gutschrift ohne zeitliche Einschränkung mit MWST ausstellen. Anders verhält sich der Fall einer Gutschrift bei einer einvernehmlichen Vertragsauflösung zwischen den Vertragsparteien, wobei nach Ablauf eines Jahres die Gutschrift nicht mehr mit MWST ausgestellt werden kann.