Um die negativen Folgen der Corona-Krise einzudämmen, wurde eine Unterstützungsverordnung vom Staat einerseits und von der Südtiroler Landesregierung andererseits genehmigt:

Staatliche Unterstützungsverordnung:

Unternehmen, Freiberuflern und nicht gewerblichen Körperschaften steht ein Verlustbeitrag zu, wenn die Umsatzerlöse (abzustellen ist auf MwSt. Umsätze) 2020 um 30% geringer sind als jene von 2019. Unternehmen mit Umsatzerlösen von mehr als Euro 10 Mio. im Jahr sind davon ausgeschlossen.

Für die Berechnung wird der durchschnittliche Monatsumsatz 2020 mit dem durchschnittlichen Monatsumsatz 2019 verglichen.

Der Verlustbeitrag ist folgendermaßen gestaffelt:

Verlustbeitrag auf Differenz monatlicher Rückgang Erlöse Gesamterlöse 2019
60% bis zu Euro 100.000
50% mehr als Euro 100.000 bis zu max. Euro  400.000
40% mehr als Euro 400.000 bis zu max. Euro 1 Mio.
30% mehr als Euro 1 Mio. bis max. Euro 5 Mio.
20% mehr als Euro 5 Mio. bis zu max. Euro 10 Mio.

 

Es ist ein Mindestbeitrag des Beitrages von Euro 1.000 für Einzelunternehmen und von Euro 2.000 für Gesellschaften und ein Maximalbeitrag von Euro 150.000 vorgesehen. Für den Verlustbeitrag kann wahlweise die Auszahlung oder eine Verrechnung mit anderen Steuern und Gebühren beantragt werden.

Die Versendung des Antrags ist ab dem 28. März 2021 für 60 Tage möglich. Wir werden ab kommender Woche für alle Mandanten die Berechnung aufgrund der versendeten und uns bekannten Mehrwertquartalsmeldungen vornehmen. Vorbehaltlich gegenteiliger Anweisung,  werden wir dabei die Auszahlung des Verlustbeitrages über das Bankkonto beantragen, welches bereits für den Verlustbeitrag 2020 verwendet wurde. Sobald wir den Antrag versendet haben, werden wir Sie darüber informieren.

Hilfspaket Südtirol

Das Hilfspaket Südtirol sieht  Verlustbeiträge für Umsatzrückgänge für Kleinstunternehmen einerseits und Fixkostenzuschüsse andererseits vor. Genauere Durchführungsbestimmung sind noch ausständig. Der derzeitig Stand dazu ist folgender:

Verlustbeitrag:

Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen in den Sektoren Handwerk, Industrie, Handel, Dienstleistungen, Gastgewerbe, Privatzimmervermieter, Urlaub auf dem Bauernhof, Gärtnereien, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, welche ein Einkommen unter Euro 50.000, bzw. Euro 85.000 für Unternehmen mit mindestens zwei Inhabern, und einen Umsatzrückgang von 30% im Zeitraum 1.10.2020-31.03.2021 verzeichnet haben, können ab Mitte April 2021 einen Verlustbeitrag beantragen. Die Höhe des Verlustbeitrags ist folgendermaßen gestaffelt:

    • Euro 3.000 für Neugründer;
    • Euro 5.000 mit bis zu 2 Mitarbeitern;
    • Euro 7.500 mit bis zu 4 Mitarbeitern;
    • Euro 10.000 mit mehr als 4 Mitarbeitern.

Fixkostenzuschuss:

Unternehmen in den Sektoren Handwerk, Industrie, Handel, Dienstleistungen, Gastgewerbe, Gärtnereien, Milch- und Weinwirtschaft, welche im Zeitraum 1.04.2020-31.03.2021 einen Umsatzrückgang von mindestens 30% verzeichnet haben, können ab Anfang Juni einen Beitrag zwischen 30% und 50% der zugelassenen Fixkosten (bis zu einem Höchstbeitrag von Euro 100.000) beantragen. Die Höhe des Beitrags ist folgendermaßen gestaffelt:

    • Umsatzrückgang von 30% steht ein Beitrag in Höhe von 30% zu;
    • Umsatzrückgang von 40% steht ein Beitrag in Höhe von 40% zu;
    • Umsatzrückgang von 50% steht ein Beitrag in Höhe von 50% zu.