Die Steuerabsetzbeträge von 50% für Möbel und Elektro-Haushaltsgeräte werden höchstwahrscheinlich bis 31. Dezember 2022 (und aus heutiger Sicht bis 31. Dezember 2024) verlängert, allerdings mit folgenden Änderungen:

 

  • Reduzierung der Ausgabenschwelle von Euro 16.000 auf Euro 5.000;
  • Änderung der Energieeffizienzklassen der Elektro-Haushaltsgeräte (Energieeffizienzklasse A für Backöfen, Energieeffizienzklasse E für Waschmaschinen, Wäschetrockner und Geschirrspüler sowie Energieeffizienzklasse F für Kühl- und Gefrierschränke).

 

Die Anschaffung der Möbel und Elektrogeräte muss für Wohnungen erfolgen, für welche ab dem 1. Jänner des Vorjahres der Anschaffung Wiedergewinnungsarbeiten durchgeführt worden sind