Die verschiedenen Steuerabsetzbeträge für Wiedergewinnungsarbeiten, energetische Sanierung sowie für die Errichtung und Pflege von Grünanlagen werden bis 31. Dezember 2022 (und aus heutiger Sicht bis 31. Dezember 2024) verlängert. Es handelt sich im Einzelnen um folgende Absetzbeträge:
- Steuerabsetzbetrag von 50% für Wiedergewinnungsarbeiten, unter Berücksichtigung der bisherigen Ausgabenschwelle von Euro 96.000,00;
- Steuerabsetzbetrag von 65% für energetische Sanierung, herabgesetzt auf 50% für Brennwertkessel, Sonnenschutz, Fenster und Biomasse-Heizungen;
- Steuerabsetzbetrag von 36% für die Errichtung und Pflege von Grünanlagen sowie für die Begrünung von freien Flächen (Grün-Bonus) bis zu einer Ausgabenschwelle von Euro 5.000.