Es besteht wiederum die Möglichkeit der steuerlichen Aufwertung von Baugrundstücken und Beteiligungen an nicht börsennotierten Gesellschaften von Seiten von natürlichen Personen. Die Baugrundstücke und Beteiligungen müssen zum Stichtag 1. Januar 2021 im Besitz von natürlichen Personen sein. Die Begünstigung betrifft natürliche Personen, einfache Gesellschaften ohne gewerbliche Tätigkeit, nicht gewerbliche Körperschaften und auch nicht ansässige Gesellschaften ohne Betriebsstätte in Italien.

Innerhalb 30. Juni 2021 ist die Erstellung eines vereidigten Schätzgutachtens und die Bezahlung der Ersatzsteuer von 11% erforderlich.