Folgende Steuerabsetzbeträge für Immobilien bestehen für 2021:

  • Steuerabsetzbetrag von 65% bzw. 50% für energetische Sanierung von Gebäuden; der Aufschub betrifft auch den Sonnenschutz, die Mikro-Generatoren und die Biomasse-Heizungen;
  • Steuerabsetzbetrag von 50% für Wiedergewinnungsarbeiten auf Wohngebäuden;
  • Steuerabsetzbetrag von 50% für den Ankauf von Möbeln und Elektrohaushaltsgroßgeräten der Energieklasse A+  für Wohnungen, auf denen ab 1. Jänner 2020 Wiedergewinnungsarbeiten durchgeführt worden sind. Die Höchstgrenze für die Ausgaben wird von Euro 10.000 auf Euro 16.000 erhöht;
  • Grün-Bonus in Höhe von 36% für die Errichtung und Pflege von Gärten und Grünanlagen von Wohngebäuden, bis zu einer Ausgabenschwelle von Euro 5.000. Der Steuerbonus ist auf zehn Jahre aufzuteilen;
  • der mit dem Haushaltsgesetz 2020 eingeführte Fassadenbonus in Höhe von 90% für Malerarbeiten und Wärmedämmung von Außenfassaden in Wohnbauzonen der Klassen A und B in gleicher Fassung;
  • der Superbonus von 110% für energetische Maßnahmen und Maßnahmen für die Erdbebensicherheit auf Kondominien, Reihenhäuser und Einfamilienhäuser wird bis 30. Juni 2022 verlängert. Außerdem wird der sachliche Geltungsbereich erweitert. Die Begünstigung gilt nun auch für Eigentümer von Wohngebäuden bis zu vier getrennten Baueinheiten, auch wenn sie einer einzigen Person oder mehreren Eigentümern in Miteigentum gehören. Die Begünstigung gilt aber weiterhin für höchstens zwei Baueinheiten.