Das Legislativdekret 139/2024 hat einige  Änderungen in Bezug auf die Befreiung von der Erbschaft- und Schenkungssteuer beim Übergang von Unternehmen und Gesellschaftsbeteiligungen eingeführt. Diese Neuerungen zielen darauf ab, die Unternehmensnachfolge zu erleichtern, indem sie mehr Klarheit schaffen und die steuerlichen Begünstigungen ausweiten.

Die bisherige Regelung sah bereits eine vollständige Steuerbefreiung für den Erben vor, der die Kontrolle oder die Tätigkeit mindestens fünf Jahre lang beibehielt. Mit dem D.Lgs. 139/2024 wird dieses System noch klarer und umfassender gestaltet, indem es auch zuvor ausgeschlossene Fälle einbezieht (wie z. B. die Ergänzung einer bereits bestehenden Kontrolle) sowie Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften umfasst.