In der Antwort auf die parlamentarische Anfrage wird klargestellt, dass die Finanzverwaltung von Fall zu Fall die Einsprüche der als Untätigen Gesellschaften/Scheingesellschaften eingestuften Gesellschaften bewerten wird, die nachweisen wollen, dass der COVID-19-Notstand die Erzielung der Mindestumsätze und -einnahmen unmöglich gemacht hat.