Laut einer aktuellen Antwort der Agentur der Einnahmen auf eine Vorabanfrage, ist die Nutzung einer Ein-Mann-Gesellschaft mit Ausschüttung von Geschäftsführerentschädigungen an einen eingebürgerten Ausländer Steuermissbrauch, weil damit die Dividenden (für welche der Steuervorteil für die Wohnsitzverlegung nach Italien nicht zustehen würde) über die Geschäftsführerentschädigungen in lohnabhängigen Einkommen gleichgestellte Einkommen (mit zustehender Begünstigung) umgewandelt werden.