Mit dem Urteil Nr. 25131 schließt der Oberstes Gerichtshofs vom 16.9.2021 den Rechtsmissbrauch bei der Übertragung von steuerlich aufgewerteten Geschäftsanteilen durch natürliche Personen an eine Gesellschaft aus, wenn die Verkäufer an der übernehmenden Gesellschaft (Käufer) beteiligt sind.