Die Agentur der Einnahmen klärt in der Antwort Nr. 16.9.2021 auf eine Vorabanfrage, dass  die Zuzugsbegünstigung für Ausländer, welche nach Italien ziehen auch dann gilt, wenn diese in Italien auf Distanz für dasselbe Unternehmen tätig sind für welches sie bereits im Ausland tätig waren.