Die von digitalen Plattformen für die Tätigkeit der Vermietung von Gütern vereinnahmten Provisionen unterliegen nicht der Quellensteuer gemäß Art. 25-bis DPR 600/73.
Die Begründung liegt in der Natur der Vertragsverhältnisse, die nicht zu den in der Vorschrift abschließend aufgezählten Fällen gehören (Antwort der Agenzia delle Entrate vom 18. September 2025, Nr. 250). Nach Auffassung der Finanzverwaltung unterliegen die von der Plattform für die Vermietungstätigkeit erhaltenen Vergütungen nicht der Quellensteuer nach Art. 25-bis DPR 600/73, die ausschließlich auf die ausdrücklich genannten Vertragsarten wie Kommission, Agentur, Vermittlung, Handelsvertretung und Geschäftsanbahnung anzuwenden ist.