Das GvD 88/2025 hat einige Änderungen in Bezug auf die Regelungen zu außerordentlichen grenzüberschreitenden und internationalen Vorgängen eingeführt.
Bezüglich der Spaltung haben die Änderungen nicht in das Verfahren eingegriffen, sondern Klarstellungen zu den erforderlichen Unterlagen und zum einzuhaltenden Verfahren im Fall unvollständiger Dokumentation geliefert.

Was das Verfahren betrifft, lassen sich drei Hauptphasen unterscheiden:

  • Vorbereitungsphase mit Erstellung der notwendigen Unterlagen;

  • Beschluss der Gesellschafter;

  • Beurkundung des Spaltungsakts.