In einer kürzlichen Antwort auf eine Vorabanfrage bekräftigt die italienische Steuerbehörde, dass die in Artikel 73, Absatz 5-bis des TUIR vorgesehene Vermutung der Ansässigkeit einer ausländischen Gesellschaft in Italien nicht gilt, wenn diese Gesellschaft nicht ihrerseits über Beteiligungen italienische Gesellschaften beherrscht.