Die Übernahme von bereits im Auftrag beschäftigten Mitarbeiterin nach der Übernahme eines neuen Auftragnehmers stellt keine Betriebsübernahme dar, wenn Elemente der Diskontinuität in Bezug auf die Auftragsausführung vorliegen. Dies hat der Oberste Gerichtshof im Beschluss Nr. 27607 vom 24. Oktober 2024 festgestellt.