Mit der Antwort Nr. 217 vom 5. November 2024 auf eine Vorabanfrage hat die italienische Finanzverwaltung Klarheit über mögliche Missbrauchsprofile im Rahmen einer komplexen Unternehmensumstrukturierung geschaffen, die den Kauf eigener Aktien von der Muttergesellschaft und eine anschließende Teilspaltung betrifft.

Im vorliegenden Fall besteht die gesellschaftsrechtliche Umstrukturierung aus zwei aufeinanderfolgenden Transaktionen und zwar

  • Kauf eigener Aktien durch BETA von ALFA (Muttergesellschaft).
  • asymmetrische nicht proportionale Teilspaltung von ALFA zugunsten einer neu gegründeten Gesellschaft (NewCo).

Die Antwort der Steuerbehörde

Die Abfolge der Transaktionen zielt darauf ab, die Fortführung der von ALFA ausgeübten wirtschaftlichen Tätigkeit zu gewährleisten, ihre Liquidation zu vermeiden und die unternehmerischen Geschicke der beiden Familiengruppen, denen die derzeitige Unternehmensstruktur von ALFA zuzurechnen ist, zu trennen.

Der Erwerb eigener Aktien durch BETA von der Muttergesellschaft dient der Beschaffung der finanziellen Mittel, die für die Immobilienentwicklung erforderlich sind, die von der aufgespaltenen ALFA durchgeführt werden soll und die Investitionen erfordert, die das Unternehmen angesichts seiner derzeitigen geringen Rentabilität nicht von Banken erhalten könnte.