Nach der Verabschiedung des Gesetzes zur Umwandlung der Gesetzesverordnung Nr. 73 vom 25.5.2021 wurde die Frist für die Aufwertung des steuerlichen Wertes von Grundstücken (landwirtschaftliche Flächen und Bauland) und nicht börsennotierten Beteiligungen vom 30.6.2021 auf den 15.11.2021 verschoben.
Um diese Möglichkeit in Anspruch zu nehmen, muss daher bis zum 15.11.2021 (statt des ursprünglichen 30.6.2021):
– ein Wirtschaftsprüfer, Sachverständiger, Ingenieur usw. eine vereidigte Schätzung erstellen;
– eine Ersatzsteuer von 11 % entrichtet werden.