Die Bestimmung des Einheitstextes der Einkommenssteuern in Italien, die eine proportionale Kürzung der anrechenbaren ausländischen Steuer vorschreibt, wenn die ausländischen Einkünfte nur teilweise zur Bemessungsgrundlage beitragen, könnte durch die Regelungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung in vielen von Italien abgeschlossenen Abkommen aufgehoben werden, da diese eine solche Vorschrift nicht enthalten.