Der Oberste Gerichtshof hat in seiner Entscheidung Nr. 24647 vom 13.9.2021 eine Reihe von wichtigen Grundsätzen zum Thema Registergebühr bekräftigt, dass es für die Finanzverwaltung nicht möglich ist, die steuerneutrale Einbringung eines Unternehmens mit anschließender Veräußerung von Anteilen als Veräußerung eines Unternehmens zu qualifizieren.